Förderung der Selbstständigkeit
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Arbeitslosenversicherung Versicherte, welche eine dauernde selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung von Taggeldern (höchstens 90 Tage) während der Planungsphase eines Projektes unterstützen kann.
Mit dem Gesuch/Fragebogen Förderung einer selbständigen Erwerbstätigkeit können Sie den Antrag für Taggelder zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit vor Beginn der Planungsphase zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit stellen. Ausnahmsweise kann dies auch während der Planungsphase geschehen.
Die Planungsphase umfasst den Zeitraum, in welchem die selbständige Erwerbstätigkeit geplant und für den Start vorbereitet wird. Besteht die Infrastruktur oder werden bereits Kunden akquiriert, ist dies ein Hinweis darauf, dass die Planungsphase bereits abgeschlossen sein könnte. Eine Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung ist in der an die Planungsphase anschliessende Startphase nicht mehr möglich, weil das für die Startphase typische Unternehmerrisiko nicht durch die Arbeitslosenversicherung übernommen werden darf.
