Pendlerkosten- und Wochenaufenthaltsbeiträge
Diese Massnahme bezweckt die Förderung Ihrer geographischen Mobilität und will verhindern, dass Ihnen aufgrund eines Stellenantritts ausserhalb Ihres Wohnortes ein finanzieller Nachteil entsteht.
Die Pendlerkostenbeiträge dienen dabei der Abgeltung der Reisekosten, welche durch das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort verursacht werden.
Liegt der Arbeitsort so weit vom Wohnort entfernt, dass für Sie tägliches Pendeln nicht mehr angemessen erscheint, werden Ihnen Wochenaufenthalterbeiträge zugesprochen. Die Arbeitslosenkasse wird in solchen Fällen die effektiven Reise- und Verpflegungskosten sowie die Unterkunftskosten am Arbeitsort mitfinanzieren.
