Häufig gestellte Fragen
- Welche Vorteile bietet mir die berufliche Selbstständigkeit?
- Was muss ich für das erste Beratungsgespräch mitbringen?
- Wie unterstützt mich das RAV auf dem Weg in die Selbstständigkeit?
- Wie lange werde ich vom RAV finanziell unterstützt?
- Werde ich nach der Gründung meines Unternehmens weiter unterstützt?
- Welche Rechtsform soll ich für mein Unternehmen wählen?
- Welche Versicherungen muss ich als Selbstständige/r abschliessen?
- Welche Möglichkeiten gibt es bei Nichtaufnahme der geförderten Selbstständigkeit?
- Was passiert, wenn ich die geförderte Selbstständigkeit wieder aufgeben muss?
Ich mache mich selbstständig
Welche Vorteile bietet mir die berufliche Selbstständigkeit?
Die Selbständigkeit ist eine Möglichkeit, sich schneller im Arbeitsmarkt zu etablieren. Mit einem auf Dauer ausgerichteten und wirtschaftlich tragfähigen Projekt können Sie finanziell in kurzer Zeit auf eigenen Füssen stehen und sind nicht mehr abhängig von der Unterstützung durch die Arbeitslosenkasse.
Was muss ich für das erste Beratungsgespräch mitbringen?
Präsentieren Sie Ihrem RAV-Berater die Ideen zur Gründung Ihres Unternehmens in mündlicher oder schriftlicher Form. Danach wird er mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen.
Wie unterstützt mich das RAV auf dem
Weg in die Selbstständigkeit?
Das RAV verfügt über spezielle Berater, welche Versicherte auf dem Weg in die Selbstständigkeit mit Rat und Tat unterstützen. Beim ersten Beratungsgespräch erhalten Sie zudem ein Dossier mit vielen wertvollen Informationen und Tipps zur Unternehmensgründung.
In der Beratung werden anhand einer Standortbestimmung Ihre Stärken und Schwächen, aber auch Ihre Wünsche, Ziele und Handlungsmotive ermittelt. Dadurch erhalten Sie wichtige Grundlagen, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
Der Workshop «Heute arbeitslos – morgen selbstständig» vermittelt Ihnen in nützlicher Frist grundlegendes Wissen für Ihren Weg in die Selbstständigkeit. Dazu gehört auch eine seriöse Abklärung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Projektes.
Wie lange werde ich finanziell unterstützt?
Um Versicherte beim Übertritt in die Selbstständigkeit zu unterstützen, sind Taggelder für die Planungsphase geschaffen worden. Während der Planungsphase für Ihr Projekt (maximal 90 Arbeitstage) haben Sie weiterhin Anspruch auf Taggelder. Mit Beginn der operativen Phase, das heisst bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit, enden die Taggeldzahlungen der Arbeitslosenkasse und Sie werden in der Regel bei der Kasse abgemeldet.
Werde ich nach der Gründung meines Unternehmens
weiter unterstützt?
Während der ersten zwei Jahre Ihrer Selbstständigkeit profitieren Sie vom «Beratungspass», der Ihnen kostenlose Beratung durch Spezialisten der verschiedensten Berufsrichtungen ermöglicht. So geniessen Sie professionelles Know-how zu Fragen wie Treuhand, Recht, Versicherungen, Marketing, Behörden oder AHV. Ebenso können Sie weiterhin auf die Unterstützung durch Ihren RAV-Berater zählen. Ausgeschlossen ist finanzielle Unterstützung für den Aufbau Ihres Unternehmens.
Welche Rechtsform soll ich für mein Unternehmen wählen?
Je nach Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten haben Sie die freie Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Ob Einzelfirma, GmbH oder Aktiengesellschaft – besprechen Sie mit Ihrem RAV-Berater, was am besten zu Ihrem Geschäftsprojekt passt.
Welche Versicherungen muss ich als
Selbstständige/r abschliessen?
Ihr RAV-Berater gibt Ihnen Auskunft zu Fragen rund um Versicherungen, AHV und BVG.
Welche Möglichkeiten gibt es bei Nichtaufnahme
der geförderten Selbstständigkeit?
Sollten Sie Ihre geförderte Selbstständigkeit nach Ablauf der Planungsphase nicht realisieren, müssen Sie dies schriftlich begründen um wieder Taggelder beziehen zu können. Wenn Sie wieder Arbeitslosenentschädigung beantragen wollen, muss das Projekt definitiv aufgegeben werden. Es kann auch nicht zum Erzielen von Zwischenverdienst oder als Nebenerwerb weitergeführt werden.
Was passiert, wenn ich die geförderte Selbstständigkeit
wieder aufgeben muss?
Nehmen Sie nach Bezug des letzten Taggeldes die selbstständige Erwerbstätigkeit auf, verlängert die Arbeitslosenkasse im Falle einer späteren Wiederanmeldung (durch Aufgabe der Selbstständigkeit) die Rahmenfrist auf vier Jahre. In dieser verlängerten Rahmenfrist können Sie jene Anzahl von Taggeldern noch beziehen, welche Sie bei Beginn Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit noch nicht bezogen hatten. Die verlängerte Rahmenfrist wird durch eine neue Rahmenfrist ersetzt, wenn nach Ausschöpfung des Taggeldanspruchs die Voraussetzungen für die Eröffnung einer neuen Rahmenfrist erfüllt sind.
