Mir wird/wurde gekündigt

Was muss ich beachten?

Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist muss von beiden Seiten eingehalten werden.

Was ist eine Kündigung zur Unzeit (während einer Sperrfrist)?

Sie geniessen einen besonderen Kündigungsschutz bei: Militär, Zivildienst, Zivilschutz, Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft. Eine während solch einer Sperrfrist erfolgende Kündigung ist nichtig.

Was geschieht, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?

Erfolgte die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber vor Beginn einer Krankheit, welche eine Sperrfrist auslöst, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt. Wenn Sie selber gekündigt haben, gelten keine Sperrfristen.

Was muss ich bei einer fristlosen Kündigung beachten?

Jede fristlose Kündigung ist wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis per sofort. Für eine gerechtfertigte fristlose Kündigung bedarf es eines wichtigen Grundes, welcher das Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. Die Anforderungen an die Unzumutbarkeit sind gemäss Gerichtspraxis hoch. Bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung haben Sie Anspruch auf Lohnzahlungen für die Zeit der ordentlichen Kündigungsfrist und eine zusätzliche Entschädigung.

Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten sind normalerweise zuvor Verwarnungen auszusprechen. Sind Sie als Arbeitnehmer/in mit der Begründung der fristlosen Kündigung nicht einverstanden oder halten Sie die Reaktion des Arbeitgebers für unangemessen, sollten Sie dagegen protestieren und den Lohn für eine ordentliche Kündigungsfrist schriftlich und eingeschrieben einfordern.

Ich will kündigen

Kann es Probleme geben, wenn ich selber kündige?

Nicht, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie vorsichtig sein. Wenn Sie Ihren bestehenden Arbeitsvertrag selbst kündigen und danach keine neue Stelle finden, riskieren Sie eine Einstellung der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Allgemeine Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Arbeitszeugnisse oder zumindest Arbeitsbestätigungen sind wichtige Elemente Ihrer aktuellen und zukünftigen Bewerbungen.

Als Arbeitnehmer/in können Sie jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten ausspricht. Falls Sie das wünschen, hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitverhältnisses zu beschränken.

Wann und wo muss ich mich anmelden, wenn ich
keine neue Stelle habe?

Melden Sie sich so schnell wie möglich beim RAV an, spätestens aber am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen.

Muss ich meine Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist nachweisen?

Ja! Die Pflicht, sich persönlich um Arbeit zu bemühen, gilt bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (z.B. ab Datum der Kündigung oder bei einem befristeten Arbeitsverhältnis).

Als versicherte Person müssen Sie im Sinne der Schadensminderung alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Insbesondere ist es Ihre Pflicht, mit grösster Anstrengung Arbeit zu suchen, wenn nötig auch ausserhalb Ihres bisherigen Berufes.

Sollten sie sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht unmittelbar beim RAV anmelden und statt dessen anderen Aktivitäten nachgehen (Reisen, Sprachaufenthalt usw.), beachten Sie bitte, dass Sie im Hinblick auf eine allfällige spätere Anmeldung auch während dieser Zeit Arbeitsbemühungen tätigen und nachweisen müssen.