Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Ich finde keine Lehrstelle
Ich habe die Lehre oder das Studium abgebrochen
Ich habe nach dem Lehr- oder Studienabschluss
keine Stelle gefunden
Allgemeine Fragen
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
Melden Sie sich so schnell wie möglich beim RAV an, spätestens aber am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen.
Was muss ich zur Anmeldung beim RAV mitbringen?
Zur Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Kopie von ID, Pass oder Fahrausweis
- Kopie des AHV-Ausweises
- Kopie des Ausländerausweises (bei ausländischen Staatsangehörigen)
Was kann ich vom RAV erwarten?
Das RAV bietet Ihnen eine neutrale, situationsbezogene Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer Lehr- oder Arbeitsstelle.
Ich stehe vor Abschluss einer Ausbildung. Ab wann bin ich
zur Stellensuche verpflichtet?
Wenn Sie sich vor Kenntnis des Prüfungsergebnisses beim RAV anmelden, beginnt die Pflicht zu Arbeitsbemühungen ab dieser Meldung. Melden Sie sich nach Kenntnis des Prüfungsergebnisses beim RAV an, müssen Sie ab Kenntnis des Prüfungsresultates Arbeit suchen. Falls Sie sich nach Zurücklegen der obligatorischen Schulzeit beim RAV anmelden, sind Sie zur aktiven Arbeitssuche vor Ende des Schuljahres verpflichtet.
Wo finde ich eine Arbeit?
Aktuelle Stellen aus der ganzen Schweiz können Sie auf dem Monitor des RAV-Stellen-Informationssystems im Eingangsbereich der 2. Etage einsehen und ausdrucken. Dank einfacher Menüführung lässt sich das System auch ohne Computerkenntnisse bedienen.
Bewerben Sie sich auf Inserate in Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Amtsblatt usw.. Oder nutzen Sie die Stellenangebote im Internet, z.B. unter:
- www.zisch.ch
- www.amtsblattzug.ch
- www.be-werbung.ch
- www.link-jobs.ch (Kostenloser Zugangs-Code erhältlich bei Ihren RAV-Berater)
- www.treffpunkt-arbeit.ch
Versuchen Sie es auch mit Spontanbewerbungen via Branchenverzeichnis www.kompass.ch. Vielleicht trifft Ihre Bewerbung genau zu dem Zeitpunkt ein, wo eine Stelle frei wird.
Viele Stellen können mit Hilfe des persönlichen Netzwerks gefunden werden. Fragen Sie in Ihrer Familie, im Bekannten- und Freundeskreis sowie bei früheren Arbeitgebern nach – vielleicht kann Ihnen jemand weiterhelfen.
Eine weitere Möglichkeit, Arbeit zu finden, sind private Stellenvermittler.
Wo finde ich die wichtigsten Links für junge Stellensuchende?
Das RAV hat die wichtigsten Links rund um die Aus- und Weiterbildung sowie die Stellensuche in einer Liste zusammengefasst, die Sie auch als PDF herunterladen können.
Ich finde keine Lehrstelle
Welche Schritte kann ich unternehmen, um einen Ausbildungsplatz zu finden?
Sprechen Sie mit Ihren Eltern und Lehrern, Freunden und Bekannten. Suchen Sie intensiv nach einer geeigneten Ausbildung, bewerben Sie sich aktiv bei möglichen Lehrbetrieben. Absolvieren Sie Schnupperlehren, Praktika oder ein Zwischenjahr. Ziehen Sie auch Hilfsarbeiten in Betracht – die Tatsache, dass Sie arbeiten, kann Ihre Chancen auf dem Lehrstellenmarkt nur verbessern. Weitere Unterstützung finden Sie bei folgenden Links:
Berufsberatung:
Brückenangebote im Kanton Zug:
Was ist das Motivationssemester «Einstieg in
die Berufswelt» (EiB)?
Motivationssemester unterstützen stellenlose Jugendliche ohne abgeschlossene berufliche Grundbildung bei der Integration in die Arbeitswelt. Sie setzen sich aus einem Beschäftigungs- und einem Bildungsteil zusammen. Ziel ist es, den Teilnehmenden eine feste Struktur zu bieten und die Wahl eines Bildungsweges zu ermöglichen. Ein Motivationssemester dauert in der Regel sechs Monate.
Weitere Informationen zum Motivationssemester:
Was muss ich tun, um am Motivationssemester teilzunehmen?
Besprechen Sie Ihren Wunsch nach einer Teilnahme möglichst schon beim ersten Beratungsgespräch mit Ihrem RAV- Berater. Der RAV-Berater wird alles Weitere für einen baldmöglichsten Start in die Wege leiten.
Teilnahmebedingungen:
Sie sind arbeitslos und haben sich beim RAV angemeldet. Sie haben die obligatorische Schule abgeschlossen und haben noch keine Lehrstelle gefunden oder Sie mussten die Lehrzeit oder Schulausbildung aus irgendeinem Grund abbrechen.
Ich habe die Lehre oder das Studium abgebrochen
Wie geht es jetzt weiter?
Lehrabbruch:
Unter Umständen macht es Sinn, wenn Sie eine Standortbestimmung vornehmen. Unterstützung finden Sie bei Ihrem RAV-Berater sowie beim Amt für Berufsbildung und bei der Berufsberatung unter folgenden Links:
- www.berufsberatung.ch
- www.berufsbilder.ch
- www.zug.ch/lena
- www.zug.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/amt-fur-berufsbildung
Das Vornehmen einer Standortbestimmung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung,
gleichzeitig aktiv eine neue Stelle zu suchen.
Studienabbruch:
Eine wichtige Voraussetzung für das Beziehen von Arbeitslosenentschädigung ist, dass Sie intensiv nach einer Stelle suchen. Ziehen Sie auch Hilfsarbeiten, Temporäranstellungen und Praktika in Betracht.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Arbeitslos auf dieser Webseite, sowie auf der Liste mit den wichtigsten Links die auch als PDF heruntergeladen werden kann.
Was ist das Ziel von Beschäftigungsprogrammen
und Berufspraktika?
Sie sind dazu da, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt schnell und erheblich zu verbessern. Fragen Sie Ihren RAV-Berater nach entsprechenden Möglichkeiten.
Ich habe nach dem Lehr- oder Studienabschluss keine Stelle gefunden
Wie geht es jetzt weiter?
Sämtliche für Sie relevanten Informationen finden Sie unter dem Link Arbeitslos auf dieser Webseite. Weitere interessante Links sind in einer Liste zusammengefasst, die Sie auch als PDF herunterladen können.
