Anmeldung
Die Arbeitslosigkeit muss beim RAV gemeldet werden. Am besten melden Sie sich nach Erhalt der Kündigung sofort an. Jedoch spätestens am ersten Tag, ab dem Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen.
Wichtig ist, dass Sie ab Kenntnisnahme der Kündigung mindestes 2-3 Arbeitsbemühungen pro Woche tätigen und auflisten. Auf dem RAV müssen Sie Ihre Arbeitsbemühungen vorweisen können. Halten Sie diese Pflicht nicht ein, kann das zu Leistungskürzungen führen.
Ablauf der Anmeldung
Die Anmeldung dient der Registrierung. Es werden Ihre Daten und Ihre Situation detailliert erfasst. Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum ersten Beratungsgespräch. Dieses findet innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung statt. Die weiteren Beratungstermine werden jeweils im Gespräch vereinbart.
Zum Beratungsgespräch
Onlineanmeldung
Bitte füllen Sie die Voranmeldung auf job-room vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit vollständig aus. Sobald Sie Ihre Anmeldung abgesendet haben erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Wir werden Sie danach telefonisch kontaktieren, um die Anmeldung gemeinsam mit Ihnen abzuschliessen.
Für Fragen zur Anmeldung stehen wir Ihnen unter
Telefonnummer 041 728 25 88 gerne zur Verfügung.
Für eine persönliche Anmeldung können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren (um Wartezeiten zu vermeiden).
Unsere Erreichbarkeit für Ihre Anmeldungen ist wie folgt:
Montag bis Freitag von 08:00 - 11:00 Uhr und 13:15 - 15:30 Uhr